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Die Naturschutzbeiräte Brandenburgs

Diese Website informiert Sie über aktuelle Aktivitäten der Naturschutzbeiräte Brandenburgs. 
Erfahren Sie, was Naturschutzbeiräte sind und wie sie in Brandenburg wirken. In der Infothek können Sie sich zudem darüber informieren, welche Schwerpunkte die Naturschutzbeiräte bisher in ihrer ehrenamtlichen Arbeit gesetzt haben. Weiterführende Links ermöglichen eine Recherche zu den einzelnen Themen.

Aktuelles

Herbstsitzung des Landesnaturschutzbeirats

Oktober 2025

Am 16./17. Oktober 2025 tagte der Landesnaturschutzbeirat im Naturpark Dahme-Heideseen. Dabei wurde unter anderem das Wolfsmanagement in Brandenburg, die Umsetzung des Landesniedrigwasserkonzeptes sowie der Ausbau Erneuerbarer Energien in Landschaftsschutzgebieten diskutiert. Zum Wolfsmanagement hat der Beirat daraufhin eine Stellungnahme formuliert.

Herbstsitzung der Naturschutzkreisbeiräte

Oktober 2025

Am 11. Oktober 2025 tagten Vertreter*innen der Naturschutzbeiräte und der unteren Naturschutzbehörden (UNB) Brandenburgs im Landkreis Barnim. Der dortige Naturschutzbeirat und die UNB stellten ihre Arbeit und aktuelle Themen im Landkreis vor. Das Thema des Fachvortrags war der "Umgang mit verletzten Wildtieren".

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt

Juni 2025

Der Naturschutzbeirat begrüßt grundsätzlich den Abbau bürokratischer Hürden, jedoch nicht den Abbau wichtiger Normen und Verfahrensschritte im Naturschutz - wie im Gesetzesentwurf vorgesehen. Der Naturschutzbeirat hat sich gegen den Gesetzentwurf positioniert und dies in seiner Stellungnahme begründet.

Berufung des Naturschutzbeirats

April 2025

Auf der konstituierenden Sitzung am 11.04.2025 in Potsdam kamen erstmals in dieser Legislatur die Mitglieder des Naturschutzbeirats des MLEUV zusammen. Berufen wurden diese von Ministerin Hanka Mittelstädt. Die insgesamt neun Expert*innen vertreten im Beirat die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege, beraten das Ministerium und unterstützen so die Arbeit in diesen Bereichen.

Was sind Naturschutzbeiräte?

Naturschutzbeiräte sind wissenschaftlich beratende Gremien, die den jeweiligen Naturschutzbehörden bei naturschutzfachlichen Fragestellungen zur Seite stehen. In Brandenburg ist diese Aufgabe durch das Brandenburgische Naturschutzausführungsgesetz, §35, Abs. 1, vorgegeben. Weitere Aufgaben und Kompetenzen sowie die Arbeit des Naturschutzbeirats werden zudem durch die Naturschutzbeiräte-Verordnung von 2004 und den Naturschutzbeiräte-Erlass von 2005 definiert. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt besitzt für seine untere Naturschutzbehörde (UNB) einen Naturschutzbeirat. Auf Landesebene gibt es einen Beirat, der das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) fachlich berät.

Was zeichnet die Naturschutzbeiräte in Brandenburg aus?

Im Land Brandenburg ist die horizontale und vertikale Vernetzung der Naturschutzbeiräte untereinander besonders hervorzuheben: Die Naturschutzbeiräte der Landkreise beraten in Brandenburg nicht nur die jeweilige untere Naturschutzbehörde, sondern bringen aktuelle Themen und Erfahrungen in zweimal jährlich stattfindenden Kreisbeirätetreffen ein und sprechen gemeinsam Empfehlungen aus. Diese Sitzungen werden vom Naturschutzbeirat des Umweltministeriums im Land Brandenburg geleitet. Der Landesbeirat nimmt aktuelle Schwerpunkte auf und bringt diese wiederum in seine eigenen Sitzungen ein. Nach fachlicher Abwägung (z.B. ist das Thema relevant für ganz Brandenburg? Ist das MLEUV die richtige Ansprechstelle?) spricht er Empfehlungen an die oberste Naturschutzbehörde aus. Werden diese vom Ministerium aufgenommen und eingearbeitet, haben sie wiederum Auswirkungen auf die Kreise und die gesamte Mark. Der Landesbeirat kann auch Empfehlungen an die Kreisbeiräte geben, welche Themen in den jeweiligen Kreisen auf die Agenda gehoben werden können. Das ist vor allem bei Themen wichtig, die zwar viele Regionen in Brandenburg betreffen, aber nicht im Aufgabenbereich des Ministeriums liegen. Dieses Vorgehen ist nach dem Brandenburger Naturschutzgesetz möglich, aber nicht obligatorisch.

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