Die Naturschutzbeiräte Brandenburgs
Diese Website informiert Sie über aktuelle Aktivitäten der Naturschutzbeiräte Brandenburgs.
Erfahren Sie, was Naturschutzbeiräte sind und wie sie in Brandenburg wirken. In der Infothek können Sie sich zudem darüber informieren, welche Schwerpunkte die Naturschutzbeiräte bisher in ihrer ehrenamtlichen Arbeit gesetzt haben. Weiterführende Links ermöglichen eine Recherche zu den einzelnen Themen.
Aktuelles
Frühjahrssitzung der Kreisbeiräte
April 2026
Am 25. April 2026 tagten Vertreter*innen der Naturschutzbeiräte und der unteren Naturschutzbehörden (UNB) Brandenburgs im Landkreis Spree-Neiße. Der dortige Naturschutzbeirat und die UNB stellten ihre aktuellen Naturschutzprojekte und -themen vor. Unter dem Schwerpunkthema „naturverträglicher Umgang mit erneuerbaren Energien“ erfolgte ein Fachvortrag und eine Exkursion.
Frühjahrssitzung des Landesnaturschutzbeirats
April 2026
Am 17. April 2026 tagte der Landesnaturschutzbeirat in Potsdam. Staatssekretär Dr. Stephan Nickisch referierte zu Aktuellem aus dem MLEUV. Zudem tauschte sich der Naturschutzbeirat zum Thema Landwirtschaft und zur Novellierung des Landeswassergesetzes aus. Am Nachmittag wurde der Klimabeirat Brandenburgs eingeladen, um Schnittstellen und ggf. gemeinsame Aktivitäten zu diskutieren.
Empfehlungen zu einem Aktionsprogramm Biologische Vielfalt
Februar 2026
Im Rahmen der letzten Koalitionsverhandlung hat der Naturschutzbeirat in einem Schreiben an die verhandelnden Fraktionen von SPD und CDU sowie an den Umweltausschuss des Landtags und Ministerin Hanka Mittelstädt auf die Notwendigkeit eines Aktionsprogramms zur Bewahrung der biologischen Vielfalt von Brandenburg hingewiesen. Dazu hatte der Beirat bereits 2025 Vorschläge formuliert und diese aktualisiert mitgesendet.
Herbstsitzung des Landesnaturschutzbeirats
Oktober 2025
Am 16./17. Oktober 2025 tagte der Landesnaturschutzbeirat im Naturpark Dahme-Heideseen. Dabei wurde unter anderem das Wolfsmanagement in Brandenburg, die Umsetzung des Landesniedrigwasserkonzeptes sowie der Ausbau Erneuerbarer Energien in Landschaftsschutzgebieten diskutiert. Zum Wolfsmanagement hat der Beirat daraufhin eine Stellungnahme formuliert.
Was sind Naturschutzbeiräte?
Naturschutzbeiräte sind wissenschaftlich beratende Gremien, die den jeweiligen Naturschutzbehörden bei naturschutzfachlichen Fragestellungen zur Seite stehen. In Brandenburg ist diese Aufgabe durch das Brandenburgische Naturschutzausführungsgesetz, §35, Abs. 1, vorgegeben. Weitere Aufgaben und Kompetenzen sowie die Arbeit des Naturschutzbeirats werden zudem durch die Naturschutzbeiräte-Verordnung von 2004 und den Naturschutzbeiräte-Erlass von 2005 definiert. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt besitzt für seine untere Naturschutzbehörde (UNB) einen Naturschutzbeirat. Auf Landesebene gibt es einen Beirat, der das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) fachlich berät.
Was zeichnet die Naturschutzbeiräte in Brandenburg aus?
Im Land Brandenburg ist die horizontale und vertikale Vernetzung der Naturschutzbeiräte untereinander besonders hervorzuheben: Die Naturschutzbeiräte der Landkreise beraten in Brandenburg nicht nur die jeweilige untere Naturschutzbehörde, sondern bringen aktuelle Themen und Erfahrungen in zweimal jährlich stattfindenden Kreisbeirätetreffen ein und sprechen gemeinsam Empfehlungen aus. Diese Sitzungen werden vom Naturschutzbeirat des Umweltministeriums im Land Brandenburg geleitet. Der Landesbeirat nimmt aktuelle Schwerpunkte auf und bringt diese wiederum in seine eigenen Sitzungen ein. Nach fachlicher Abwägung (z.B. ist das Thema relevant für ganz Brandenburg? Ist das MLEUV die richtige Ansprechstelle?) spricht er Empfehlungen an die oberste Naturschutzbehörde aus. Werden diese vom Ministerium aufgenommen und eingearbeitet, haben sie wiederum Auswirkungen auf die Kreise und die gesamte Mark. Der Landesbeirat kann auch Empfehlungen an die Kreisbeiräte geben, welche Themen in den jeweiligen Kreisen auf die Agenda gehoben werden können. Das ist vor allem bei Themen wichtig, die zwar viele Regionen in Brandenburg betreffen, aber nicht im Aufgabenbereich des Ministeriums liegen. Dieses Vorgehen ist nach dem Brandenburger Naturschutzgesetz möglich, aber nicht obligatorisch.


