Neues WordPress

Die Naturschutzbeiräte der Landkreise und kreisfreien Städte Brandenburgs

Die Naturschutzkreisbeiräte üben eine wissenschaftlich beratende Funktion für die jeweilige Untere Naturschutzbehörde aus.
Sie werden für eine Legislaturperiode von 5 Jahren durch die Landrät*innen oder die Stadtverordnetenversammlung berufen und arbeiten ehrenamtlich.

Organisation & Aufgaben

Nach §35 Absatz 1 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes ergeben sich für die Brandenburgischen Naturschutzbeiräte folgende Hauptaufgaben:
Sie sollen die Naturschutzbehörden durch Vorschläge und Anregungen fachlich unterstützen, Fehlentwicklungen in Natur und Landschaft entgegenwirken und der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege vermitteln. Die Naturschutzbehörden sollen die Beiräte in alle wichtigen Entscheidungen einbeziehen. Die Beiräte werden für eine Dauer von 5 Jahren berufen und bestehen aus im Naturschutz engagierten, ehrenamtlich agierenden Bürger*innen. Eine*r der sieben Mitglieder hat den Vorsitz des Beirats inne. 

 

Seit 2012 kommen die Kreisbeiräte Brandenburgs, das Umweltministerium des Landes und dessen Beirat zweimal im Jahr zusammen. Nach dem Brandenburger Modell werden bei diesen Treffen aktuelle Entwicklungen im brandenburgischen Naturschutz diskutiert und das Vorgehen innerhalb der Kreise reflektiert und ausgetauscht. Fragestellungen, Hinweise und Probleme können direkt an die Oberste Naturschutzbehörde des Landes herangetragen werden. Zudem werden Expert*innen zu unterschiedlichen Themen geladen und gemeinsam Exkursionen begangen. Die Protokolle oder Tagesordnungen der vergangenen Sitzungen können Sie in der Infothek unter Protokolle der gemeinsamen Sitzungen einsehen.

Die Internetseiten und Kontaktdaten der Naturschutzbeiräte der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg sind hier verlinkt: 

Nach oben scrollen