Baumschutz
Bis 2004 (auslaufend bis 2010) war der Baumschutz in Brandenburg durch die DDR-Baumschutzverordnung von 1981 geregelt. Da sich die Umsetzung zunehmend als schwierig gestaltete, wurde 2004 eine neue Regelung verabschiedet, die den Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden die Möglichkeit gibt, selbst eine BaumschutzVO zu erlassen. Viele Einheiten haben keine eigene BaumschutzVO, sodass es vor allem in kritischen Bereichen (wie z.B. im Berliner Umland) Probleme beim Umgang mit den langlebigen Bäumen gibt.
Die rechtliche Regelung sieht vor, dass zuerst die VO der Gemeinde wirkt. Hat diese keine eigene VO, wirkt jeweils die der größeren Verwaltungseinheit – wird dies bis auf Landesebene durchgereicht, gibt es keine einheitliche Regelung. Drei Landkreise (Märkisch-Oderland, Uckermark, Oberhavel) haben keine BaumschutzVO.
Die Kreisbeiräte stimmten auf der 3. Sitzung im Herbst 2012 überein, dass ein landesweiter Mindeststandard angemessen wäre, auch im Hinblick auf Transparenz für die Bürger*innen. Da sich die Umsetzung einer landesweiten Verordnung als äußert schwierig gestalten würde, sprachen sich die Beiräte für dezentrale Lösungen aus und forderten somit keine BaumschutzVO für das BbgNatSchAG. Alle Beiräte wurden dazu aufgefordert, in Ihren Landkreisen den Erlass einer VO zum Baumschutz voranzutreiben – im Außen-, wie im Innenbereich.