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Wildtiermanagement

Biber

Der Biber (Castor fiber) wurde in Brandenburg zum Ende des 19. Jahrhunderts bis auf wenige Restbestände ausgerottet. Dank einer Unterschutzstellung (BNatSchG, Europäische Gemeinschaft gem. Art. 12 (1) und Anhang IV a) der FFH-Richtlinie) konnte sich der Biber wieder ausbreiten und ist mittlerweile flächendeckend mit etwa 3500 Individuen in Brandenburg vertreten (NABU, 2025). Dieser Erfolg des Naturschutzes führt allerdings in einigen Fällen zu ernstzunehmenden Konflikten mit der Landnutzung. Daher entwickelte das Umweltministerium ein 7-Punkte-Programm einschließlich einer Biberverordnung, welches das Zusammenleben zwischen Mensch und Biber regeln soll.

Wolf

Der Wolf (Canis lupus) wurde in weiten Teilen West- und Mitteleuropas im 18. und 19. Jahrhundert ausgerottet. Immer wieder wanderten jedoch vereinzelt Wölfe aus Polen nach Deutschland und auch nach Brandenburg ein, das als eines der wildreichsten Bundesländer günstige Bedingungen für eine Wiederbesiedlung durch den Wolf bietet. Im Jahr 2000 wurden wieder wildlebende Wölfe in Deutschland geboren und im Jahr 2007 wurde in Brandenburg die erste territoriale Ansiedlung eines Wolfspaares verzeichnet. Seitdem ist der Bestand kontinuierlich angewachsen. Für das Wolfsjahr 2024/25 wurden im Land Brandenburg 60 Territorien (54 Rudel und 6 Paare) bestätigt und für 14 Gebiete ist der Status unklar (regelmäßige Wolfspräsenz, jedoch keine Territorialität nachweisbar). Der Wolfsbestand in Brandenburg ist stabil. Es deutet sich zunehmend an, dass sich die Wachstumskurve dem oberen Plateau annähert. (Quelle: LfU 2026)

Bisher war der Wolf in Brandenburg vor allem über das Natur- und Artenschutzrecht geregelt und galt als streng geschützte Art, die nicht dem Jagdrecht unterlag. Mit einer 2026 beschlossenen Änderung des Jagdgesetzes wurde der Wolf ins Landesjagdrecht aufgenommen. Gleichzeitig bleibt er aber weiterhin ganzjährig geschont und streng geschützt – ein regulärer Abschuss ist also nicht automatisch erlaubt. Neu ist vor allem, dass sogenannte „schadensstiftende“ oder problematische Wölfe künftig schneller und rechtssicherer entnommen werden können, orientiert an den Vorgaben der Wolfsverordnung und des Artenschutzrechts. Ziel der Landesregierung ist laut Pressemitteilung ein praktikableres Wolfsmanagement mit besserem Schutz für Weidetierhalter, ohne den grundsätzlichen Schutzstatus des Wolfs aufzuheben. (Quelle: Pressemitteilung MLEUV, 18.03.2026)

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