Das Brandenburgische Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG)
Um Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Vorschriften des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes im Vergleich zum Bundesnaturschutzgesetz zu schaffen, wurde es 2011 überarbeitet. Der Naturschutzbeirat des damaligen MUGV (Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz) begrüßte diese Novellierung, mahnte aber an, dass dies ein Minimalkonsens sei. Zudem wurde das Brandenburgische Naturschutzausführungsgesetz im Dezember 2012 verabschiedet und im Januar 2013 veröffentlicht. Es ist vollständig am 01. Juni 2013 in Kraft getreten.
Im Jahr 2025 wurde unter der Regierungskoalition von SPD und BSW ein Gesetzentwurf zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt (Drucksache 8/956) vorgelegt und minimal abgeändert vom Landtag beschlossen. Der Naturschutzbeirat hat sich gegen den Gesetzentwurf positioniert und dies in einer Stellungnahme begründet:
Der Naturschutzbeirat begrüßt grundsätzlich den Abbau bürokratischer Hürden. Dieser ist auch im Bereich Landnutzung und Umwelt erforderlich, wenn hierdurch langwierige Verfahrensabläufe und Entscheidungsprozesse effizienter gestaltet werden können. Gemeint ist hiermit jedoch nicht der Abbau von wichtigen Normen und Verfahrensschritten im Naturschutz, wie durch die Gesetzesnovellierung zum Teil erfolgt. Aus der Sicht des Beirats steht diese somit im Widerspruch zum Koalitionsvertrag, in dem ausgeführt wird, dass „(..)unsere Naturreichtümer der größte Schatz unserer Heimat sind“ und dass Sie unsere „natürlichen Ressourcen und Lebensräume bewahren (wollen), um die Lebensgrundlagen für heutige und zukünftige Generationen zu sichern“ (2145-2147).