Naturschutzhelfer*innen
Das BbgNatSchAG eröffnet im §34 den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise die Möglichkeit, ehrenamtliche Naturschutzhelfer*innen zu bestellen. Diese Aufgabe sollte von sachkundigen Personen umgesetzt werden. Die Helfer*innen haben die Aufgabe, Behörden auf nachteilige Veränderungen in der Landschaft zur Abwendung von Schäden hinzuweisen. Die Naturschutzhelfer*innen verfügen über Befugnisse, wie das Betreten von Grundstücken, das Einholen von Auskünften, das Feststellen der Identität einer Person beim begründeten Verdacht der Zuwiderhandlung gegen Rechtsvorschriften, dem vorübergehenden Verweisen einer Person von einem Ort und das Sicherstellen von unberechtigt entnommenen Gegenständen. Sie können sich durch einen Dienstausweis ausweisen.
Der Naturschutzbeirat des Landkreises Oder-Spree richtet zur Vernetzung und Ehrung der Naturschutzhelfer*innen seines Landkreises alle zwei Jahre einen „Tag des Naturschutzhelfers“ aus.