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Wald und Forst im Brandenburger Naturschutz

Brandenburg hat als Flächenland, in dem unterschiedliche, flächenhaft wirkende Landnutzungsformen in Konkurrenz zueinander stehen, eine besondere Verantwortung hinsichtlich einer zukunftsfähigen, ressourcenschonenden und standortangepassten Landnutzung. Die unterschiedlichen Formen haben großen Einfluss auf die Biodiversität und dienen als Grundlage für das Gemeinwohl der Gesellschaft. Den verschiedenen Nutzer*innen im Forstbereich muss es möglich sein, Einkommen zu generieren, ohne folgende Schwerpunkte einer nachhaltigen Forstwirtschaft aus den Augen zu verlieren:

  • Bewahrung und Wiederherstellung von biologischer und struktureller Vielfalt
  • Steuerung der Mischung und Baumartenwahl
  • Waldstabilisierendes Wildtiermanagement
  • Management der Kohlenstoffflüsse mit dem Ziel der Kohlenstoffbindung
  • Management des Wasserhaushalts mit dem Ziel der Stabilisierung
  • Entwicklung standortangepasster Erntetechnik und Holztransporttechnik
  • Gestaltung des Waldwegenetzes unter der Beachtung der Wahrung unzerschnittener Räume
  • Nutzungsverzicht auf 5% der Fläche (v.a. alter, naturnaher Wälder)

(siehe Beirat für Nachhaltige Entwicklung (2013): Empfehlungen zur Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Brandenburg. S. 62 – 69 in Zusammenarbeit mit dem Naturschutzbeirat)


Eine nachhaltige Nutzung kann nur in einer sektorübergreifenden Betrachtung gefasst werden. Land- und Raumnutzungsansprüche müssen gebündelt, vernetzt sowie kooperativ abgestimmt werden. Zudem stellt die gute fachliche Praxis in der Forstwirtschaft grundsätzlich eine geeignete Grundlage für eine Entwicklung hin zu einer nachhaltigen Landnutzung dar. Jedoch müssen die Inhalte einer guten fachlichen Praxis im Sinne einer Ausrichtung an Nachhaltigkeitskriterien weiter geschärft, zertifiziert und vor allem umgesetzt werden. Dies alles bedarf einer regelmäßigen Überprüfung. 

 

Im Fokus der Naturschutz-Diskussionen standen folgende Themen des Bereichs Wald und Forst:

  • Waldwegebau und Zerschneidung der Landschaft (siehe Protokoll 2 und Protokoll 4)
  • Windenergie im Wald (siehe Protokoll 4): Bis dato gab es noch keine unabhängigen Erhebungen zu den Auswirkungen einer solchen Bebauung auf bestimmte Arten, zur Minimierung der Flächennutzung und offene Fragen zum Brandschutz. Allerdings kann durch die Ausweisung von Windeignungsgebieten in Wäldern der Druck von besonders wertvollen Bereichen genommen werden.
  • Vorbildwirkung der öffentlichen Hand (siehe dazu auch das „Maßnahmenprogramm Biologische Vielfalt Brandenburg“
  • Forstschutzmaßnahmen in Hinblick auf naturschutzfachliche Gesichtspunkte (siehe Protokoll 5)
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