Biologische Vielfalt - national und in Brandenburg
© Thomas Lüdicke, 2005
Die Biodiversität oder biologische Vielfalt umfasst - nach der Convention on Biological Diversity - die Vielfalt unter den Organismen, innerhalb und zwischen den Arten, sowie die Mannigfaltigkeit der Ökosysteme. Zur Erhaltung dieses Reichtums müssen sowohl Schutz als auch die Nutzung betrachtet werden. Die biologische Vielfalt befindet sich vielfach, trotz intensiver Bemühungen auf lokaler und globaler Ebene, weiter im Rückgang. Deswegen haben die Vereinten Nationen von 2011 bis 2020 die UN-Dekade der Biologischen Vielfalt ausgerufen.
Der Erhalt der Biologischen Vielfalt als Grundlage für den Menschen findet in Brandenburg durch die Verfassung (Artikel 39) besondere Bedeutung und wird als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden. Deshalb hat der Landtag am 09.11.2011 die Erstellung eines Maßnahmenprogramms zum Schutz der biologischen Vielfalt in Brandenburg als Umsetzung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt von 2007 gefordert.
Der Landesnaturschutzbeirat hat sich als wissenschaftlich beratendes Gremium aktiv an der Erstellung des Programms beteiligt und das damalige MUGV in naturschutzfachlichen Fragen beraten. Eines der Hauptanliegen des Naturschutzbeirates war es, während der dreijährigen Erstellungsphase die Biologische Vielfalt stets als ein ureigenes Interesse der Brandenburgischen Bevölkerung wahrzunehmen und zu gewichten.
Das „Maßnahmenprogramm Biologische Vielfalt Brandenburg“ wurde am 15. April 2014 verabschiedet. Als erstes Referenzjahr für die Umsetzung und Zielerreichung wurde im Einklang mit der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt des Bundes das Jahr 2020 definiert. Einer Zwischenevaluation zum Umsetzungsstand des Maßnahmenprogramms Biologische Vielfalt Brandenburg im Jahr 2018 folgte eine Wirkungsevaluierung durch das Büro entera im Jahr 2022. Dieser Bericht wurde Anfang 2023 veröffentlicht und evaluiert den aktuellen Umsetzungsstand sowie die Zielerreichung. Die Überprüfung der Wirkungen der umgesetzten Maßnahmen auf die Biodiversität Brandenburgs erfolgte anhand bereits im Maßnahmenprogramm festgelegter sowie ergänzend vom Naturschutzbeirat Brandenburgs vorgeschlagener Indikatoren.
Am 18. Dezember 2024 hat die Bundesregierung gemäß Koalitionsvertrag die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS 2030) beschlossen. Diese Strategie umfasst 21 Handlungsfelder mit 64 Zielen, die zentrale Themen des Biodiversitätsschutzes adressieren. Sie berücksichtigt sowohl grundlegende Ziele wie Artenschutz und Ökosystemwiederherstellung als auch aktuelle Themen wie Stadtnatur, Klimawandel, den Ausbau erneuerbarer Energien und Entwicklungen in verschiedenen Wirtschaftssektoren. Während der Entwicklung der NBS 2030 hat der Landesnaturschutzbeirat Vorschläge für ein Aktionsprogramm zur Bewahrung der biologischen Vielfalt von Brandenburg für 2025-2029 erarbeitet und diese dem Umweltausschuss des Brandenburger Landtags am 5. Juni 2024 vorgestellt.Dokumente und Links zum Thema
- Vorschläge des Landesnaturschutzbeirats zu einem Aktionsprogramm zur Bewahrung der biologischen Vielfalt von Brandenburg für 2025-2029
- Zusammenfassung und Dokumente zur Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (Dezember 2024)
- Die Wirkungsevaluierung des Maßnahmenprogramms Biologische Vielfalt Brandenburg vom 31. Januar 2023
- Das Maßnahmenprogramm Biologische Vielfalt Brandenburg vom 15. April 2014
- Die Diskussionen der Naturschutzbeiräte Brandenburgs zum Maßnahmenprogramm zum Schutz der Biodiversität können in den Protokollen nachverfolgt werden
- Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt von 2007 in der 3. Auflage von 2010
- Webseite der Convention on Biological Diversity [English]
- Webseite des BfN zur Biologischen Vielfalt
- Beschlußprotokolle des Brandenburgischen Landtags vom 09.11.2011
- Webseite des MLUK zur Biologischen Vielfalt
Zur Seite Schutz der Biologischen Vielfalt in Brandenburg.
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