
Herzlich willkommen auf der Homepage der Naturschutzbeiräte Brandenburgs!
Wir freuen uns, Sie auf unserer Website begrüßen zu dürfen!
Diese Website informiert Sie über die aktuellen Aktivitäten der Naturschutzbeiräte Brandenburgs und damit über die Entwicklungen im Naturschutz in der Mark. Unter Themen können Sie sich informieren, welche Schwerpunkte die Naturschutzbeiräte bisher in ihrer ehrenamtlichen Arbeit gesetzt haben. Es werden Links bereitgestellt, die eine weiterführende Recherche zu den einzelnen Themen ermöglichen.
© Thomas Lüdicke, 2007
Auf der aktuellen Seite erfahren Sie, was Naturschutzbeiräte sind und wie sie in Brandenburg wirken. Weitere Informationen zu den einzelnen Ebenen und Gremien der Naturschutzbeiräte Brandenburgs finden Sie in der Navigationsleiste links. Sollten Sie noch Fragen haben, schreiben Sie uns!
Schnellinfos zu den Naturschutzbeiräten Brandenburgs
Was sind Naturschutzbeiräte?
Naturschutzbeiräte sind wissenschaftlich beratende Gremien, die den jeweiligen
Naturschutzbehörden bei naturschutzfachlichen Fragestellungen zur Seite stehen. In Brandenburg ist diese Aufgabe durch
das Brandenburgische Naturschutzausführungsgesetz, §35, Abs. 1, vorgegeben. Weitere Aufgaben und
Kompetenzen sowie die Arbeit des Naturschutzbeirats werden zudem durch die Naturschutzbeiräte-Verordnung von 2004 und den Naturschutzbeiräte-Erlass von 2005 definiert.
Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt besitzt für seine untere Naturschutzbehörde (uNB) einen Naturschutzbeirat. Auf Landeseebene
gibt es einen Beirat, der das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) fachlich berät.
Was zeichnet die Naturschutzbeiräte in Brandenburg aus?
Im Land Brandenburg ist die horizontale und vertikale Vernetzung der Naturschutzbeiräte untereinander besonders hervorzuheben: Die Naturschutzbeiräte der Landkreise beraten in Brandenburg nicht nur die jeweilige untere Naturschutzbehörde, sondern bringen aktuelle Themen und Erfahrungen in zweimal jährlich stattfindenden Kreisbeirätetreffen ein und sprechen gemeinsam Empfehlungen aus.

Diese Sitzungen werden vom Naturschutzbeirat des MLUK im Land Brandenburg geleitet.
Der Landesbeirat nimmt aktuelle Schwerpunkte auf und bringt diese wiederum in seine eigenen Sitzungen ein. Nach fachlicher Abwägung (z. B. Ist das Thema relevant für ganz Brandenburg? Ist das MLUK
der richtige Ansprechpartner?) spricht er Empfehlungen an die oberste Naturschutzbehörde (das MLUK) aus. Werden diese vom Ministerium aufgenommen und eingearbeitet,
haben sie wiederum Auswirkungen auf die Kreise und die gesamte Mark.
Der Landesbeirat kann auch Empfehlungen an die Kreisbeiräte geben, welche Themen in den jeweiligen Kreisen auf die Agenda gehoben werden können.
Das ist vorallem bei Themen wichtig, die zwar viele Regionen in Brandenburg betreffen, aber nicht im Aufgabenbereich des Ministeriums liegen.
Dieses Vorgehen ist nach dem Brandenburger Naturschutzgesetz möglich,
aber nicht obligatorisch.
