Naturschutzhelfer und Naturschutzhelferinnen
© Susann Nitzsche, 2013
Das BbgNatSchAG eröffnet im §34 den unteren Naturschutzbehörden der Landkreise die Möglichkeit ehrenamtliche Naturschutzhelfer_innen zu bestellen. Diese Aufgabe sollte von sachkundigen Personen umgesetzt werden. Die Helfer haben die Aufgabe Behörden auf nachteilige Veränderungen in der Landschaft zur Abwendung von Schäden hinzuweisen. Die Naturschutzhelfer_innen verfügen über Befugnisse, wie das Betreten von Grundstücken, das Einholen von Auskünften, das Feststellen der Identität einer Person beim begründeten Verdacht der Zuwiderhandlung gegen Rechtsvorschriften, dem vorübergehenden Verweisen einer Person von einem Ort und das Sicherstellen von unberechtigt entnommenen Gegenständen, und können sich durch einen Dienstausweis ausweisen.
Der Naturschutzbeirat des Landkreises Oder-Spree richtet zur Vernetzung und Ehrung der Naturschutzhelfer und -helferinnen seines Landkreises alle zwei Jahre einen "Tag des Naturschutzhelfers" aus. Der Beirat hat sein Modell zur Nachahmung freigegeben und gibt seine Erfahrungen unter dem folgenden Link an andere Beiräte und Naturschutzeinrichtungen weiter:
Dokumente und Links zum Thema
- Empfehlung des Landkreises Oder-Spree zur Ausrichtung eines "Tag des Naturschutzhelfers"
- §34 des BbgNatSchAG "Naturschutzhelfer und -helferinnen"
- Die Erläuterungen des Naturschutzbeirats des Landkreises Oder-Spree vor den Naturschutzbeiräten Brandenburgs zu den Naturschutzhelferinnen und -helfern können im Protokoll vier nachverfolgt werden.
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